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Förderung von Schülerinnen und Schülern in Deutschland mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben

KultusministeriumEs handelt sich hierbei um einen Beschluss der Zentralen Kultusministerkonferenz KMK und ist damit für alle Bundesländer gültig. Obendrein ist dieser Beschluss jünger als so mancher Erlass.
Ziele
Es gibt Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben. Der Beherrschung der Schriftsprache kommt für die sprachliche Verständigung, für den Erwerb von Wissen und Informationen, für den Zugang zum Beruf und für das Berufsleben besondere Bedeutung zu.

Zustandekommen, Erscheinungsbild, Ausmaß und Folgen solcher Schwierigkeiten wurden ausführlich untersucht und diskutiert. Die pädagogische, psychologische und medizinische Forschung auf diesem Gebiet ist kontrovers und hat viele Fragen nicht abschließend geklärt. Unbestritten ist, dass die Diagnose und die darauf aufbauende Beratung und Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu den Aufgaben der Schule gehört.
Erwerb der Fähigkeit zum Lesen und Rechtschreiben in der Schule
Die Schule entwickelt Arbeitsformen, durch die Schülerinnen und Schüler die erforderlichen individuellen Entwicklungsmöglichkeiten erhalten, um Sinn und Nutzen der Schriftsprache in eigenen Aktivitäten und im Austausch mit anderen zu erfahren und Einsichten in ihre Funktion und ihren Aufbau zu gewinnen.
Ein Lese- und Schreibunterricht, der am jeweiligen Lernentwicklungsstand des Kindes ansetzt, ausreichend Lernzeit gibt und die Ergebnisse gründlich absichert, ist die entscheidende Grundlage für den Erwerb der Fähigkeit zum Lesen und Rechtschreiben.
Dazu ist es wichtig die Lernschwierigkeiten frühzeitig zu erkennen, um mit der Förderung möglichst frühzeitig beginnen und einen individuellen Förderplan entwickeln zu können. Die Beobachtung des sprachlichen, kognitiven, emotional-sozialen und des motorischen Entwicklungsstands, der Lernmotivation im Lesen und Schreiben und der Sinnestüchtigkeit der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers mit besonderen Lernschwierigkeiten sind für die förderdiagnostische Tätigkeit grundlegend. Daher ist die Beobachtung der Lernausgangslage, insbesondere in der Klassenstufe 1, von grundlegender Bedeutung.
Für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden in Auswertung förderdiagnostischer Beobachtungen Förderpläne entwickelt und für den individuell fördernden Unterricht genutzt. Sie sollen im Rahmen des schulischen Gesamtkonzeptes mit allen beteiligten Lehrkräften, den Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern abgesprochen werden. Sie bilden die Grundlage für innere und äußere Differenzierung. Für Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben sind besondere Unterstützungsprogramme wie Intervallförderung oder Förderung in Zusatzkursen entwickelt worden. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.
Die Maßnahmen der Differenzierung und individuellen Förderung sollten bis zum Ende der 10. Jahrgangsstufe abgeschlossen sein.
Die Vermittlung der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben zu fördern, gehört zu den Aufgaben der Lehrerbildung in allen Phasen. Dazu gehören, besonders für die an Grundschulen tätigen Lehrkräfte, die Ausbildung in der Didaktik und Methodik des Erstlese- und Erstschreibunterrichts, die Diagnosefähigkeit, die Ableitung von Förderschwerpunkten und die Erarbeitung von Förderplänen. Die Eltern von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sollen über Erscheinungsformen der Schwierigkeiten und die Möglichkeit, sie zu überwinden, informiert werden. Sie erhalten Hinweise auf die jeweils angewandte Lese- und Rechtschreibmethode, auf die besonderen Lehr- und Lernmittel, auf häusliche Uterstützungsmöglichkeiten, geeignete Fördermaterialien, Motivationshilfen und Leistungsanforderungen.

Leistungsbewertung

Grundsätze
Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderen und lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben unterliegen in der Regel den für alle Schülerinnen und Schüler geltenden Maßstäben der Leistungsbewertung. Nachteilsausgleich und Abweichen von den Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung kommen vor allem beim Erlernen von Lesen und Rechtschreiben in der Grundschule um Einsatz und werden mit andauernder Förderung in den höheren Klassen wieder abgebaut. Vorrangig vor dem Abweichen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung sind Hilfen im Sinne eines Nachteilsausgleichs vorzusehen.
Insgesamt sind Maßnahmen denkbar wie z. B.:
• Ausweitung der Arbeitszeit, z. B. bei Klassenarbeiten,
• Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln,
• Einordnen der schriftlichen und mündlichen Leistung unter dem Aspekt des erreichten Lernstands mit pädagogischer Würdigung.
Als Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und Leistungsbewertung kommen in Betracht:
• stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen, insbesondere in Deutsch und den Fremdsprachen,
• Verzicht auf eine Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung in allen betroffenen Unterrichtsgebieten,
nicht nur im Fach Deutsch,
• Nutzung des pädagogischen Ermessensspielraumes und zeitweiser Verzicht auf die Bewertung von Klassenarbeiten während der Förderphase.
Für schriftliche Arbeiten oder Übungen in den übrigen Lernbereichen und Fächern kann vorgesehen werden, die Rechtschreibleistungen bei den Beurteilungen nicht mit einzubeziehen. Auch im Fremdsprachenbereich ist bei o. g. Leistungen dieser Schülerinnen und Schüler entsprechend zu verfahren. Alle Abweichungen von den üblichen Bewertungsregelungen müssen ihre Grundlage in den individuellen Förderplänen der Schülerinnen und Schüler haben.
Zeugnisse
Das Prinzip, wonach in besonders begründeten Ausnahmefällen die Erteilung einer Teilnote im Lesen oder Rechtschreiben ausgesetzt werden kann, gilt grundsätzlich auch für Zeugnisse. In Abgangs- und Abschlusszeugnissen gelten diese Prinzipien jedoch nur, wenn eine mehrjährige schulische Förderung unmittelbar vorausgegangen ist. Die Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungserhebung und -beurteilung sind in den Zeugnissen zu vermerken. Bei Versetzung oder bei Übergang in eine weiterführende Schule ist die Gesamtleistung einer Schülerin bzw. eines Schülers zu berücksichtigen.
Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern
mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben PDF DOKUMENT

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.12.2003)