Verordnung und Erlass treten zum neuen Schuljahr in Kraft 30.05.2006
Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen sollen an hessischen Schulen besser gefördert werden. Grundlage dafür sind die neue „Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“ sowie der „Erlass zum Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Funktionsbeeinträchtigungen, Behinderungen oder für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen“, die zum Schuljahr 2006/07 in Kraft treten.
Schlagwort: Lerntraining
Sollten sich bei einem Kind völlig unerwartet – das Kind macht einen überaus intelligenten Eindruck – in der Schule Probleme beim Erlernen des Schreibens, Lesens oder Rechnens ergeben, so sollte man nicht zuwarten, unter dem Motto:„Das wird sich schon von alleine geben“, sondern dem Kind, noch bevor sich auch andere Sekundärproblematiken dazugesellen, eine individuelle und gezielte und vor allem rechtzeitige Hilfestellung geben.
Die pädagogisch-didaktische Ebene: In der Schule oder zuhause werden zuallererst Schwierigkeiten des Kindes beim Schreiben, Lesen und/oder Rechnen bemerkt. Es ist wichtig, dass Beobachtungen des Lehrers, als auch der Eltern von der jeweiligen anderen Partei ernst genommen werden. Zu vermeiden ist, sogleich von Schwäche, Störung, Krankheit oder gar Behinderung zu sprechen. Der Lehrer sollte ein grundsätzliches Wissen über die Problematik haben und die Eltern aufklären können. Doch kann es passieren, dass eine Existenz der Legasthenie oder Dyskalkulie geleugnet wird, damit man nicht Interventionen setzen muss. Die Zahl derer, die sich den Gegebenheiten verschließen, wird aber zum Glück für die Betroffenen immer geringer. Das Kind ist auf die Reaktion der Umgebung, das nötige Verständnis und die Förderung angewiesen, es kann sich selbst nicht helfen. Kein Gesetz wird dies auch je ändern können, sondern nur die Aufklärung der Menschen, nicht nur der Pädagogen, dass diese Kinder einen anderen Zugang zu der Materie des Schreibens, Lesens und/oder Rechnens haben. Nicht alle Kinder haben in allen Bereichen, manche nur in einem Bereich, Schwierigkeiten. Sie brauchen einfach mehr Zeit, um es zu erlernen. Lehrer können allerdings nur bedingt Kindern mit einer Primärlegasthenie – davon spricht man, wenn legasthene Kinder keine psychischen und physischen Gebrechen aufweisen – im Rahmen des Unterrichts zur Seite stehen!
- Versuchen Sie sich vorzustellen, dass legasthene/dyskalkule Menschen durch ihre differenten Sinneswahrnehmungen mit herkömmlichen Lehrmethoden alleine das Schreiben, Lesen und Rechnen nicht zufriedenstellend erlernen können.
- Zeigen Sie legasthenen/LRS/dyskalkulen Schülern ein Interesse an ihren Problemen und haben Sie für sie Geduld, Ausdauer und Verständnis.
- Vermeiden Sie es, im Zusammenhang mit der Legasthenie/Dyskalkulie von Schwäche, Störung, Behinderung oder Krankheit zu sprechen. Stellen Sie sie als das dar, was sie ist, als eine biogenetische Laune der Natur, für die niemand verantwortlich ist.
- Informieren Sie die Eltern über die Problematik der Legasthenie/LRS/Dyskalkulie, damit sie eine Vorstellung davon und das damit verbundene Verständnis für die Kinder bekommen. Interessieren Sie die Eltern für die Interventionen/Förderungen und arbeiten Sie eng mit ihnen zusammen.